Der Jugendhilfeausschuss ist nicht nur ein Fachausschuss der bezirksversammlung, sondern auch ein rechtlich eigenständiger Ausschuss nach dem Sozialgesetzbuch VIII – Kinder- und Jugendhilfe. Er beschließt über die Verteilung der bezirklichen Mittel zur Förderung regionaler Jugendhilfe, ist im ständigen Dialog mit Institutionen, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind und befasst sich mit der Einrichtung [...]
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